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Reiserecht
Einreise in die USA
Deutsche Staatsbürger nehmen am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm = VWP) der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit i.d.R. bis zu einer Dauer von 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  1. im Besitz eines mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass (mit Foto) besitzen,
  2. mit einer Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
  3. ein Rück- oder Weiterflugticket (welches nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Seit dem 12. Januar 2009 sind alle Staatsangehörige von VWP-Ländern verpflichtet, vor der Einreise in die USA eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA - Electronic System for Travel Authorization) zu beantragen. Liegt keine ESTA-Reisegenehmigung vor, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden.

Zur Beantragung der Reisegenehmigung melden Sie sich bitte auf der ESTA-Website an. Wir empfehlen Ihnen, die elektronische Reisegenehmigung so früh wie möglich zu beantragen, am besten bereits bei Planung einer Reise in die USA, jedoch spätestens 72 Stunden vor der Abreise. Eine erteilte ESTA-Genehmigung ist bis zu zwei Jahre und für mehrere Anreisen in die USA gültig.

Bitte beachten Sie, dass die ESTA-Genehmigung seit dem 8. September 2010 kostenpflichtig ist, aktuell 14 US-Dollar. Die Gebühr ist mit allen gängigen Kreditkarten zahlbar.

Mehr Informationen finden Sie hier:

US-Vertretung in Deutschland

Auswärtiges Amt

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung: 01805 - 900 530 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min). Bitte beachten Sie, dass start.de die Aktualität von länderspezifischen Informationen in Bezug auf Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nicht garantieren kann. Die Einhaltung dieser Vorschriften liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden.