Seit dem 1. Mai 2010 ist jeder Kubareisende verpflichtet, bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Um den Krankenversicherungsschutz zu belegen, genügen Versicherungspolice oder Versicherungsschein (auf deutsch). Bei den Kontrollen der Policen oder des Scheins achten die Kontrolleure vor allem darauf, ob der Krankenversicherungsschutz für Kuba gilt und den Reisezeitraum abdeckt.
Sollten Reisende bei der Einreise über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, können sie sich bei einer kubanischen Versicherung am Flughafen oder im Hafen eine ausstellen lassen. (Preis zwischen 2 und 3 USD pro Aufenthaltstag und Person.)
Für Policen, die vor sehr langer Zeit abgeschlossen wurden, empfiehlt das Auswärtige Amt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens und einen Kontoauszug als Nachweis über die Begleichung der laufenden Versicherungsprämien mitzunehmen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an die kubanische Botschaft recepcionconsulado@botschaft-kuba.de.