TÜV Bestes Reiseportal
start.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Sehr geehrte Kunden,
die DB Vertrieb GmbH - nachfolgend „DB“ genannt - betreibt unter der Bezeichnung start.de dieses Online-Buchungsportal, in das Anbieter von Reise-, Veranstaltungs- und Beförderungsleistungen ihre Angebote einstellen und diese zur Buchung anbieten.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Reisevermittlungsvertrages, der im Falle der Erteilung eines Vermittlungsauftrags zwischen Ihnen und der DB zu Stande kommt.

Bitte lesen Sie daher diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung und Tätigkeit der DB, Vermittlungspartner
1.1. Die DB wird bei den Angeboten für Last-Minute-Reisen, Pauschalreisen, Flüge, Ferienhäuser und Ferienhotels ausschließlich als Reisevermittler tätig.
1.2. Bei den Angeboten für Mietwagen, Ferienhäuser, Städtereisen, Kreuzfahrten und Rundreisen hat die DB nur die Stellung des Betreibers des Online-Buchungsportals und wird nicht als Reisevermittler tätig. Bei diesen Angeboten sind Reisevermittler die jeweils genannten Partner der DB, mit denen der jeweilige Vermittlungsvertrag zu Stande kommt.
1.3. Für sämtliche Angebote von Reiseleistungen im Online-Buchungsportal start.de gilt, dass die DB keine der angebotenen Reiseleistungen als eigene Leistungen anbietet. Der Vertrag über die Erbringung der jeweiligen Reiseleistung oder sonstigen Leistung kommt daher im Buchungsfall ausschließlich zwischen dem von der DB oder den Vermittlungspartnern vermittelten Unternehmen (Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Ferienhausanbieter, Mietwagenunternehmen usw.) und Ihnen als Kunde zu Stande.
2. Rechts- und Vertragsgrundlagen
2.1. Soweit die DB als Reisevermittler tätig wird, ergeben sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten der DB als Reisevermittler und Ihre Rechte und Pflichten aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der § 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
2.2. Für die Vermittlungstätigkeit der Partner bei den Angeboten für Mietwagen, Ferienhäuser, Städtereisen, Rundreisen und Kreuzfahrten (Siehe Ziffer 1.2) gelten, soweit wirksam vereinbart, deren Geschäftsbedingungen.
2.3. Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung, also den Reiseveranstaltungsunternehmen, Ferienhausanbietern, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaften usw. gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - deren Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2.4. Auf alle vorstehend genannten Geschäftsbedingungen werden Sie im Buchungsablauf hingewiesen und sie werden Ihnen zur Online-Lektüre, zum Ausdrucken und zum Speichern, bzw. zum Download zur Verfügung gestellt.
2.5. Soweit nicht in deutschen, internationalen oder europarechtlichen Vorschriften etwas anderes zwingend bestimmt ist, findet auf den Vermittlungsvertrag und auf die Verträge über die jeweiligen Reiseleistungen und sonstigen Leistungen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
3. Vertragsabschluss, Minderjährige
3.1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Eingabevorgangs durch Anklicken des Buttons "Buchen" bzw. "Buchungsauftrag absenden" oder "Buchungsanfrage absenden" bieten Sie der DB den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Vermittlung einer Reise-, Veranstaltungs- oder Beförderungsleistung oder einer sonstigen, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehenden Leistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, verbindlich an.
3.2.
Die DB wird den Eingang Ihres Buchungsauftrags unverzüglich online bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages und des Vertrags mit den zu vermittelnden Unternehmen.
3.3.
An Ihren Buchungsauftrag gegenüber der DB sind Sie für 48 Stunden gebunden. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Buchungsauftrag telefonisch gegenüber einem Mitarbeiter des Service-Centers der DB erteilen. Haben die DB oder das vermittelte Reiseunternehmen Ihre Buchung oder den Buchungsauftrag nicht innerhalb von 48 Stunden seit verbindlicher Abgabe des Buchungsauftrags an die DB entsprechend 4.4 bestätigt, so entfällt Ihre Bindung an den Auftrag. Sollten Sie innerhalb 48 Stunden nach Absenden des Buchungsauftrages keine Bestätigung durch das Service-Center der DB erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Service-Center der DB unter der Hotline-Nr.:
01805-900 530
(14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min) oder per E-Mail an service@start.de in Verbindung.
3.4.
Der Vermittlungsvertrag mit der DB kommt durch den Zugang einer individuellen E-Mail-Bestätigung des Buchungsauftrags oder der Online-Buchung selbst durch das Service-Center der DB oder die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung des Buchungsauftrages per Telefax oder die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. die Rechnungszustellung durch die DB oder den Anbieter direkt zu Stande.
3.5.
Der Vertrag mit dem vermittelten Reiseunternehmen oder dem sonstigen Unternehmen (z.B. Reiseversicherung) kommt durch die Buchungs-/Vertragsbestätigung zu Stande, welche das Unternehmen selbst oder - in dessen Auftrag - die DB vornimmt.
3.6.
Bei Verträgen mit Minderjährigen bedarf sowohl der Vermittlungsvertrag als auch der Vertrag mit dem Anbieter zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters und zwar bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen beider Eltern, bei Alleinsorgeberechtigten dessen Zustimmung mit einem gleichzeitigen Nachweis der Alleinvertretungsberechtigung. Es bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB. Die Genehmigung gilt als verweigert, wenn sie nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Aufforderung zur Abgabe der Genehmigung erteilt wird.
3.7.
Eine Speicherung des Vertragstextes von Reisebestätigungen findet in Papierform statt und wird mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen) bzw. 1 Jahr (Flüge) bei unserem Service-Center archiviert.
4. Allgemeine Vertragspflichten der DB als Reisevermittler, Auskünfte, Hinweise
4.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die DB im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die korrekte Weitergabe der Hinweise und Auskünfte der vermittelten Reiseunternehmen für die Durchführung der Reise. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
4.2. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet die DB gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht,
es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine vertragliche Pflicht der DB, in der Buchungsplattform start.de das jeweils billigste Angebot, bzw. den billigsten Anbieter der gewünschten Reiseleistung zu ermitteln, darzustellen und zur Vermittlung anzubieten.
Die Bestpreis-Garantie bleibt hiervon unberührt.
5. Umbuchungen und Stornierungen, Abwicklungen mit Reiserücktrittskostenversicherungen
5.1. Ob und zu welchen Bedingungen und gegebenenfalls innerhalb welcher Fristen die Möglichkeit zum Rücktritt von dem Vertrag mit dem von der DB vermittelten Reiseunternehmen besteht, richtet sich nach den auf die jeweilige Vertragsart anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den mit dem jeweiligen Reiseunternehmen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere, soweit diese rechtswirksam Vertragsinhalt geworden sind, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseunternehmens.
5.2. Beachten Sie bitte, dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei bestimmten Vertragsarten, insbesondere bei Pauschalreiseverträgen, besteht.
5.3. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung (z.B. Änderungen des Reisetermins, der Reiseart, des Transportmittels, der Verpflegungsart, der Unterkunft, des Abreise- oder Zielortes) besteht im Regelfall nicht. Soweit Reiseunternehmen Umbuchungen vornehmen, regeln deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, über die Sie sich informieren sollten, die hierfür anfallenden Entgelte.
5.4. Die DB kann für Stornierungen, Umbuchungen oder Namenswechseln bei Flügen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro Ticket erheben. Das Entgelt fällt zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Entgelten (siehe Ziffer 8.7) und dem bereits angefallenen Service-Entgelt der DB (siehe Ziffer 8.4) an.
6. Pflichten der DB als Reisevermittler bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
6.1. Die DB gibt im Online-Buchungsportal start.de die Informationen der zur Vermittlung angebotenen Reiseunternehmen über Einreise- und Visabestimmungen wieder. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen der Reiseunternehmen haftet die DB nicht.
6.2. Eine eigene entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht der DB besteht nur dann, wenn hierüber mit Ihnen eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder wenn besondere, der DB bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den online dargestellten oder Ihnen in anderer Weise vor Erteilung des Vermittlungsauftrags übermittelten Informationen enthalten sind.
6.3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann die DB ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
6.4. Entsprechende Hinweispflichten der DB beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
6.5. Eine spezielle Nachforschungspflicht der DB besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Die DB kann eine bestehende Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass sie den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
6.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
6.7. Die DB ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren, ob die vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
6.8. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von in Frage kommender, bzw. möglicher oder von der DB tatsächlich vermittelter Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.9. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente ist die DB ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet.
6.10. Die DB haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstiger Dokumente und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von der DB schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
7. Zahlungsabwicklung, Aufwendungsersatz
7.1. Je nach Anbieter können Sie mit allen gängigen Kreditkarten, per Lastschriftverfahren, per Überweisung oder per Nachnahme zahlen. Ein Rechtsanspruch auf Bezahlung mit einer bestimmten Zahlungsart, insbesondere mit Kreditkarten besteht nur, soweit der jeweilige Anbieter die jeweilige Zahlungsart für sein Unternehmen und die konkrete Buchung ausdrücklich vorsieht.
7.2. Im Verlauf der Online-Buchung werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten angezeigt. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Reisearten, insbesondere bei Pauschalreisen, soweit rechtswirksam (insbesondere im Rahmen der Geschäftsbedingungen des Anbieters) vereinbart, regelmäßig eine An- und Restzahlung vor Reiseantritt an den Anbieter zu leisten ist und deren nicht fristgerechte Zahlung zum Rücktritt des Anbieters vom Vertrag und gleichzeitiger Belastung mit Stornokosten führen kann. Die Höhe der Anzahlung variiert je nach Anbieter und beträgt im Regelfall 10 bis 20% des Reisepreises. Bei Flugtickets hingegen wird der gesamte Ticketpreis sofort fällig.
7.3. Bei Nichtgenehmigung der Zahlungsanweisung mit der Kreditkarte durch das Kreditkartenunternehmen, etwa in Fällen, in denen die vom Nutzer verwendete Kreditkarte eine Unterdeckung aufweist, kann DB die Durchführung des Vermittlungsauftrags ablehnen, bzw. den Vermittlungsvertrag kündigen. Bereits bei dem vermittelten Unternehmen getätigte Buchungen kann die DB 24 Stunden nach Buchungseingang stornieren, es sei denn, das Kreditkartenunternehmen hat bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Genehmigung erteilt. Hierfür vom vermittelten Unternehmen beanspruchte Stornokosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.4. Soweit vereinbart ist, dass Zahlungen ganz oder teilweise über die DB erfolgen, ist diese berechtigt, Zahlung an die DB entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind, rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten und die Fälligkeitsvoraussetzungen (bei Pauschalreisen insbesondere die Übergabe des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB) vorliegen.
7.5. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber der DB, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen dem Reiseunternehmen und der DB, in gesetzlicher Weise entspricht, ist die DB berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß
§ 651k BGB geschieht.
7.6. Die Regelung in Ziffer 7.5 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
7.7. Die DB kann Ersatz der ihr für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
7.8. Der Anspruch der DB auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen 7.4 und 7.5 erfolgt sind.
7.9. Einem Aufwendungsersatzanspruch der DB sowie Ansprüchen auf Serviceentgelte oder sonstigen Vergütungen gegenüber können Sie Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten der DB ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder die DB aus anderen Gründen Ihnen gegenüber für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
8. Vermittlung von Flügen mit Serviceentgelten
8.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Flügen, bei denen im Angebot Serviceentgelte für die Vermittlung aufgeführt sind.
8.2. Ihnen als Kunden gegenüber wird die DB auch bei diesen Angeboten ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig.
8.3. Die DB trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung der DB aus einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
8.4. Die DB berechnet pro Person/Ticket ein Service-Entgelt für die Vermittlung solcher Flüge. Die Service-Entgelte für Online-Buchungen sind in der Flug-Anwendung aufgeführt.
8.5. Das Service-Entgelt ist im angezeigten Beförderungspreis bereits enthalten und wird nicht separat ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt jedoch getrennt.
8.6. Bei Low-Cost Fluggesellschaften werden Beförderungspreis und Gebühr getrennt aufgeführt.
8.7. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme der Flugleistung ist die DB berechtigt, die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Entgelte einzuziehen.
8.8. Im Falle von Stornierungen, Umbuchungen oder Namenswechseln - auch bei Verschulden der ausführenden Fluggesellschaft - wird das Service-Entgelt nicht zurückerstattet.
9. Versand und Prüfung von Reiseunterlagen
9.1. Bei Last-Minute-, Pauschalreisen, Charterflügen, Ferienhäusern und Ferienhotels sendet Ihnen der jeweilige Reiseveranstalter oder das Service-Center der DB Ihre Reiseunterlagen etwa 7 bis 10 Tage vor Reisebeginn per Post oder Email zu. Die Portokosten übernimmt die DB.
9.2. In dringenden Fällen, jedoch nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Service-Center der DB, ist auch eine Hinterlegung der Unterlagen an 24 verschiedenen Flughäfen in Deutschland möglich. Für eine Hinterlegung können je nach Reiseveranstalter Kosten bis zu 28,00 € pro Person entstehen. Beim Reiseveranstalter BG Tours fallen 50,00 € pro Buchung für eine Tickethinterlegung an. Auf diese Kosten werden Sie vor der verbindlichen Vereinbarung Ihres Hinterlegungswunsches hingewiesen.
9.3. Bei Flügen werden in fast allen Fällen E-Tickets erstellt, d.h. Sie autorisieren sich am Check-In-Schalter mit der elektronischen Buchungsbestätigung und einem Ausweis/Pass bzw. einer Kreditkarte.
9.4. Sowohl Sie, wie auch die DB, soweit die Reiseunterlagen von dieser übermittelt werden, trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
9.5. Bei Übermittlung der Reiseunterlagen durch die DB sind Sie verpflichtet diese über Ihnen erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine etwaige Schadensersatzverpflichtung der DB bezüglich eines Ihnen hieraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung der DB besteht in keinem Fall, wenn Fehler der Reiseunterlagen für die DB nicht erkennbar waren.
10. Haftung der DB
10.1. Soweit die DB eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen hat, haftet sie nicht für die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen oder sonstigen Leistungen und das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit dem zu vermittelnden Unternehmen.
10.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die DB bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit die DB gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung der DB aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4. Die Haftung der DB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung der DB nicht vertragliche Hauptpflichten der DB oder Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden betrifft.
11. Pflichten der DB bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
11.1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung der DB auf die Übermittlung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie als Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
11.2. Eine Pflicht der DB zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender schriftlicher, elektronischer, telefonischer oder sonstigen Mitteilungen, Schreiben, Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
11.3. Beachten Sie bitte, dass für die Geltendmachung bestimmter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere bei Pauschalreisen und bei der Beschädigung oder dem Verlust von Fluggepäck vertragliche oder gesetzliche Anzeige- oder Ausschlussfristen bestehen können. Die DB ist weder berechtigt, noch verpflichtet, Sie über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen bezüglich etwaiger Ansprüche Ihrerseits gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen zu beraten oder zu informieren.
12. Verjährung von Ansprüchen gegen die DB
12.1. Ihre Ansprüche gegenüber der DB als Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr.
12.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch gegen die DB begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten.
12.3. Schweben zwischen Ihnen und der DB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder die DB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung von 1 Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Gerichtsstand
13.1. Sie können die DB nur an deren Sitz in Berlin verklagen.
13.2. Für Klagen der DB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen der DB gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus zwingend anwendbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der DB anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14. Datenschutz
Unsere Datenschutzgrundsätze können Sie in der Rubrik "Datenschutz" nachlesen.

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15. Betreiberinformationen
Die Betreiberinformationen befinden sich in der Rubrik "Impressum".

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Stand 23.07.2010